Gerichtsmedizin

Am Tatort ermitteln, die Spuren eines Verbrechens ermitteln und den Täter überführen. Serien wie CSI, Der letzte Zeuge oder Post Mortem geben leider nicht die Realität der Gerichtsmedizin wieder.

Sicher besichtigt Rechtsmediziner Tatorte, sie greifen aber in keine Ermittlungen ein oder haben Kontakt mit Angehörigen. Der hauptsächlicher Arbeitsplatz ist und bleibt aber der Obduktionssaal und das Labor im Gerichtsmedizinischen Institut. Dort sichern und begutachten Naturwissenschaftler dieses Genres Beweismittel und Spuren, die gerichtlich verwertbar sind.

Gerichtsmedizin ist eine eigene Science neben der Pathologie, die auf drei Säulen basiert:

1. Mortui vivos docent – Die Toten lehren die Lebenden. Die forensische Pathologie untersucht unklare sowie unerwarteten Todesfällen. Mit Hilfe von Autopsien wird die Todesursache, die Identität des Opfers und der Todeszeitpunkt bestimmt; differentialdiagnostische Möglichkeiten kommen bei der Bestimmung der Todesart zugute.

2. Toxikologie, Drogenforschung und -diagnostik führen oft zur Klärung rechtserheblicher Tatbestände.

3. Molekulargenetik: 1984 revolutionierte der genetische Fingerabdruck die Gerichtsmedizin. Blutspuren, Speichel, Sperma, Haare und Haut sind aufgrund ihrer Struktur wichtige Beweisträger.

Diese Science umfasst ergo Wissen aus diversen Disziplinen wie Biologie, Physik, Entomologie oder Biochemie – um nur ein paar zu nennen. Neben medizinischem Fachwissen kommt die Gerichtsmedizin nicht ohne Kenntnisse in Streifenlichttopometrie, Informationstechnologie und -management aus. Die Gerichtsmedizin verlangt von jedem Facharzt die Sachkenntnis über die häufigsten bedrohten Einwirkungsmöglichkeiten.

Fachärzte für Gerichtsmedizin führen – im Gegensatz zum Pathologen - ausschließlich im Auftrag der Justiz rechtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen zuzüglich notwendiger Analysen durch. Neben Leichenschau und Obduktion, gehört die Befund- und Beweissicherung bei Misshandlungen, Vergewaltigungen und sonstigen Körperverletzungen (klinische Gerichtsmedizin) an lebenden „Patienten“ zu den Aufgaben der Gerichtsmedizin. Vaterschaftsklagen, sowie die Zurechnungs- oder Geschäftsfähigkeit von Angeklagten werden mit dieser Science geklärt. Oder sie sind als Gutachter bei Kunstfehlerprozessen tätig.

Hier übernimmt die Gerichtsmedizin die Funktion eines Sachverständigen.

Um sich die Anwendungen der medizinischen Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtserheblicher Tatbestände anzueignen, ist nicht nur ein vollständiges Studium der Humanmedizin notwendig. Während der anschließenden Assistenzzeit muss noch eine 5-jährige Ausbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin absolviert werden. Scientechnische Spezifizierungen sind hierbei möglich, infolgedessen auch der Gang in die Wissenschaft.